Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt)

Gültig ab 01.01.2016


I. Geltungsbereich

Die Verkaufs- und Lieferbedingungen der „AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt)“gelten ausschließlich. Von diesen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers/Käufers haben keine Gültigkeit.


II. Umfang der Lieferung

1. Jegliche Angebote verstehen sich freibleibend. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

2. Für den Umfang der Lieferung sowie für sonstige Vereinbarungen ist die schriftliche Auftragsbestätigung der AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt “ maßgebend. Als Auftragsbestätigung gilt im Falle umgehender Auftragsführung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.

3. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt


III. Lieferzeit

1. Die Lieferfrist beginnt, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts anderes vereinbart wurde, mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einen vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinem Vertragspflichten – innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Vertrieben – in Verzug ist.

2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, oder der Liefergegenstand das Werk verlassen hat. Dies gilt auch, falls eine Abnahme zu erfolgen hat.

3. Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt und soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Lieferanten der AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.

4. Teillieferungen sind innerhalb der von der AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

5. Das Verstreichen fest vereinbarter Lieferfristen und –Termine befreit den Besteller/Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit die AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Der Besteller/Käufer kann ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn der AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt die gesamte Leistung vor Gefahrübergang eindeutig unmöglich wird. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges ein oder hat der Besteller/Käufer diese allein oder überwiegend zu vertreten, bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet.


6. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers/Käufers sowie aus Gründen, die er zu vertreten hat, verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft die durch die Verzögerung entstandenen Kosten berechnet. Die AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt ist jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller/Käufer mit angemessener, verlängerter Frist zu beliefern.


7. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt schließlich die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers/Käufers voraus.


IV. Anulierungskosten

Tritt der Besteller/Käufer unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, kann die AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt) unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller/Käufer bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.


V. Abnahme und Gefahrenübergang


1. Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Die Abnahme gilt spätestens 10 Tage nach der Anlieferung als erfolgt. Bleibt der Besteller/Käufer mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in Rückstand, so ist die AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt) nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller/Käufer die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist. Der Besteller/Käufer hat die angelieferten Gegenstände auch bei Vorliegen eines nicht wesentlichen Mangels, unbeschadet seiner sich daraus ergebenden Gewährleistungsrechte, entgegenzunehmen.


2. Die Gefahr geht mit Übergabe des Kaufgegenstandes an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über, und zwar auch denn, wenn die Auslieferung durch Fahrzeuge der AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt) erfolgt. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Besteller/Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller/Käufer über. Jedoch ist auf Wunsch und Kosten des Bestellers/Käufers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.


VI. Zahlungsbedingungen


1. Die Preise gelten ohne besondere Vereinbarung stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung.

2. Mangels besonderer Vereinbarung ist die Zahlung ohne jeden Abzug der AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt zu leisten, und zwar: 100% nach erfolgter Rechnungsstellung bzw. vor Auslieferung und Meldung der Versandbereitschaft.


3. Die Aufrechnung wegen etwaiger von der AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt bestrittener Gegenansprüche des Bestellers/Käufers ist nicht statthaft. Die Zurückhaltung von Zahlungen ist nur bei dem Besteller/Käufer zustehenden Gegenforderungen, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, rechtens.


4. Der Besteller/Käufer gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt als Verkäufer bleibt vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Besteller/Käufer dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass der Kaufpreis mit Ablauf einer festen Zeit nach einem bestimmten Ereignis bezahlt werden soll und er nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet.

5. Verzugszinsen werden mit 8%-Punkten p. a. nach deutschem Recht, mindestens jedoch mit 5% verzinst. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn durch die AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt eine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachgewiesen wird oder wenn der Besteller/Käufer eine geringere Belastung nachweist.


VII. Eigentumsvorbehalt

1. Die AT–Asian Trading Ug haftungsbeschränkt behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.


2. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er die AT–Asian Trading Ug haftungsbeschränkt unverzüglich davon zu benachrichtigen.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist die AT–Asian Trading Ug haftungsbeschränkt zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes ist durch AT–Asian Trading Ug haftungsbeschränkt gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.


VIII .Mängelrüge und Haftung


Für Mängel der Lieferung haftet die AT–Asian Trading Ug haftungsbeschränkt unter Ausschluss weiter Ansprüche wie folgt:


1. Der Besteller/Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb einer Woche, bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von 4 Wochen ab Anlieferung durch schriftliche Anzeige an die AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt) zu rügen.


2. Gebrauchte Maschinen werden, sofern keine anderen Bedingungen im Auftrag vereinbart werden, ohne jegliche Gewährleistung verkauft.


3. Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen nach Ablauf der Gewährleistung. Die Erfüllung der Gewährleistung bedarf der rechtzeitigen schriftliche Rüge innerhalb der in Ziffer 1. genannten Rügefrist.


4. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt) eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung.


5. Wenn die AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt) eine ihr gestellte angemessenen Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder verweigert wird, steht dem Besteller/Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.


6. Es wird keine Gewähr von der AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt) übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:

Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller/Käufer oder dritte, ungeeignete Betriebsmittel, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, nicht Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung bzw. gegebenen Bedienungsanweisungen, unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Reparaturen.


7. Weitere Ansprüche des Bestellers/Käufers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen (Schadensersatzforderungen wegen Produktionsausfall o. ä.) sofern sie nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung der AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt) oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen; dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


VIIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand


1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Detmold (Deutschland). AT–Asian Trading Ug (haftungsbeschränkt) ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers/Käufers zu klagen.


2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller/Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.


X. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.